Dem dramatischen Rückgang des europäischen Aalbestandes setzte die EU mit der AaIschutzinitiative und den ab 2007 von d en Mitgliedern erstellten Aalbewirtschaftungsplänen weitgehende Maßnahmen zum Schutz der Art entgegen, wie umfangreiche Besatzmaßnahmen, Exportverbote für Glasaale in Länder außerhalb der EU, Fangrestriktionen, Fang- und Umsetzaktionen von Blankaalen zum Schutz vor Turbinenverletzungen („catch and carry“) Umbaumaßnahmen von Turbinen und anderes mehr. Zumindest am Rhein ist es in den letzten Jahren gelungen, einen guten Aalbestand aller Altersklassen wieder aufzubauen.
Wie ein Paukenschlag erschien da die Forderung des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) und des Thünen- Instituts vom 04.11.2021 für 2022 ein pauschales, europaweites Fang- und damit auch Besatzverbot für den Aal zu erreichen. Das geforderte Verbot bezieht sich auf die Berufs- und Freizeitfischerei und beinhaltet auch die Glasaalfischerei für Besatzmaßnahmen, sowie die Aquakultur. Die Empfehlung stützt sich vor allem auf das anhaltend sehr geringe Aufkommen von Jungfischen, das im Jahr 2020 im Gebiet der Nordsee nur noch 0,9 % und im restlichen Europa 7,1% des Aufkommens der 1960-er und 1970-er Jahre betrug.
Daneben wird der Erfolg der Besatzmaßnahmen auf Grund verschiedener Hypothesen in Frage gestellt. Das verwundert, da bei der kontroversen Diskussion über Sinn und Erfolg von Besatzmaßnahmen, gerade der Aalbesatz bisher unstrittig als effizient erachtet wurde.
Da von einem natürlichen Aalaufstieg in das Rheinsystem und vieler anderer europäischer Flusssysteme kaum mehr auszugehen ist, würde der dauerhafte Verzicht auf Besätze langfristig den Verlust dieser klassischen Aalproduktionsgebiete und damit letztlich dort ein Verschwinden des Aals zur Folge haben.
Wir haben uns -wie viele andere Fischereiverbände- mit einem Schreiben an das Bundesministerium für Landwirtschaft gewandt, mit der dringenden Forderung, sich in Brüssel für die Weiterführung des erfolgreichen EU- Aalmanagements einzusetzen und der ICES-Empfehlung nicht zu folgen.
Die EU- Kommission hat bereits im Dezember den Vorschlag des ICES abgelehnt.
Da zu befürchten ist, dass dieses Thema jedes Jahr erneut zu Diskussion steht, wird ein verlässliches nachhaltiges Aalmanagement, insbesondere im Hinblick auf die Besatzplanung erschwert.
Die berufsfischereiliche Nutzung der Aale im Rhein ist in den vier Bundesländern am Rhein, sowie in Frankreich und den Niederlanden unterschiedlich geregelt.
Sie reicht von deutlichen Fangeinschränkungen bis zu regionalen Fangverboten oder Fangverzicht. Insgesamt ist eine extreme Extensivierung der beruflichen Fangaktivitäten erfolgt. Dies Iiegt nicht nur an den Vorgaben des EU - Aalmanagementplans, sondern auch an der Aufgabe vieler Fischereibetriebe, eingeschränkten Vermarktungsmöglichkeiten, Änderung der Konsumgewohnheiten und anderem mehr.
Wir Berufsfischer nutzen und schützen die Fischbestände, sind daher auch bereit, unseren Beitrag zum Erhalt und Wiederaufbau des Aalbstandes zu leisten. Dies geht einher mit der Hoffnung, einerseits die bedrohte Art zu erhalten und andererseits unserem ehemaligen Brotfisch langfristig wieder eine Chance zu geben, wieder wichtiger Wirtschaftsfisch im Rhein zu werden, auch wenn dies momentan unrealistisch zu sein scheint.